Höhere Berufsfachschule Handel und E-Commerce
Ziele:
Die zweijährige höhere Berufsfachschule Handel und E-Commerce führt zu einer schulischen Berufsqualifikation sowie zu einer erweiterten Allgemeinbildung. Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, sind berechtigt, die Bezeichnung
„Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in für Handel und E-Commerce“
zu führen.
Dieser Abschluss ermöglicht zum einen den direkten Einstieg in die betriebliche Praxis. Daneben bietet dieser Abschluss durch die Verzahnung mit den Ausbildungsinhalten im dualen Ausbildungsberuf “Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ zwei Möglichkeiten des Wechsels in das duale Berufsausbildungssystem:
- nach dem ersten Jahr der höheren Berufsfachschule Handel und E-Commerce besteht die Möglichkeit des Seiteneinstiegs in die duale Berufsausbildung bei entsprechender Anrechnungsmöglichkeit (Verkürzung der Berufsausbildungszeit um ein Jahr);
- nach dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung des Bildungsganges kann nach einem einjährigen Praktikum in einem Handelsbetrieb die Kammerprüfung im Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ abgelegt werden.
Erwerb der Fachhochschulreife:
Mit der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Handel und E-Commerce wird auch die allgemeine Fachhochschulreife erworben, wenn anschließend
mindestens ein halbjähriges einschlägiges und gelenktes Praktikum
oder
eine zweijährige Berufstätigkeit
oder
eine Berufsausbildung nachgewiesen wird
Unterrichtsfächer:
| Pflichtfächer: | Gesamtstunden |
| Zwei Fächer mit jeweils 80 Stunden | |
| Berufsbezogener Unterricht | 1480 |
| Deutsch/Kommunikation (K) | 160 |
| Erste Fremdsprache (K) | 240 |
| Mathematik (K) | 240 |
| Sozialkunde (G) | 80 |
| Religion oder Ethik (G) | 80 |
| Gesundheitserziehung/Sport (G) | 120 |
| Projektmanagement | 80 |
| Wahlpflichtfächer: | |
| Physik (G) oder | 80 |
| Zweite Fremdsprache (G) oder | 80 |
| Kommunikation/Präsentation (G) oder | 80 |
| Kommunikation in Netzen (G) oder | 80 |
| Berufsbezogenes Fach | 80 |
Lernbereiche des berufsbezogenen Unterrichts
| Nr. | Bezeichnung | Zeitrichtwerte in Std. | Zeitrichtwerte in Std. |
| 1 | Im Beruf orientieren | 120 | |
| 2 | Aufträge kundenorientiert bearbeiten | 120 | |
| 3 | Waren beschaffen | 120 | |
| 4 | Waren präsentieren, werben und den Verkauf fördern | 120 | |
| 5 | Werteströme erfassen und dokumentieren | 120 | |
| 6 | Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen | 120 | |
| 7 | Marketingkonzepte entwickeln | 120 | |
| 8 | Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen | 80 | |
| 9 | E-Commerce im Großhandel nutzen | 120 | |
| 10 | Warenwirtschaftssystem einsetzen | 160 | |
| 11 | Finanzierungsentscheidungen treffen | 40 | |
| 12 | Logistische Prozesse planen, steuern und kontrollieren | 80 | |
| 13 | Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren | 80 | |
| 14 | Abschlussprojekt | 80 | |
| Summe: | 600 | 880 |
Dauer:
Der Schulbesuch dauert zwei Jahre und beginnt jeweils nach den Sommerferien. Hinzu kommt evtl. ergänzender Unterricht zum Ausgleich von Leistungsunterschieden und zusatzqualifizierender Unterricht in der zweiten Fremdsprache sowie auf Antrag im 3. Jahr (also während des einjährigen Praktikums in einem Handelsbetrieb) Unterricht zur Vorbereitung auf die IHK-Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“.
Praktika:
- Innerhalb des Bildungsganges ist ein 8-wöchiges einschlägiges Betriebspraktikum – je zur Hälfte in den Ferien bzw. in der Schulzeit – abzuleisten.
- Zum Erwerb der Fachhochschulreife ist ein halbjähriges einschlägiges und gelenktes Praktikum abzuleisten.
- Als fachpraktischer Nachweis, um die Kammerprüfung ablegen zu können, ist ein einjähriges einschlägiges und gelenktes Praktikum in einem Handelsbetrieb abzulegen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Qualifizierter Sekundarabschluss I (mittlere Reife) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Ausbildungsbeihilfen:
Schülerinnen und Schüler des Bildungsganges können Ausbildungsbeihilfe im Rahmen des Bundesausbildungs-Förderungsgesetzes erhalten. Die Zahlungen gelten als Zuschuss, müssen also nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Erziehungsberechtigten. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung.
Anmeldungen:
Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr sollen bis spätestens 1. März erfolgen. Das hierzu notwendige Anmeldeformular ist im Sekretariat der Schule erhältlich.
Bitte fügen Sie eine Kopie des Halbjahreszeugnisses bei, das zum Ende dieses Schulhalbjahres ausgestellt wird. Die Entscheidung über die Aufnahme erhalten Sie voraussichtlich bis Mitte März.


