Berufsfachschule I Gesundheit und Pflege
Die Berufsfachschule I vermittelt eine fachrichtungsbezogene berufliche Grundbildung. Sie vermittelt berufsbezogene und allgemeine Grundkenntnisse sowie Fertigkeiten zur Förderung der beruflichen Handlungskompetenz und unterstützt bei der Entwicklung eigner Lerntechniken und Lernstrategien.
- Sie fördert berufliche Handlungsfähigkeit, vermittelt Arbeitstechniken und arbeitet in Unterrichtsprojekten.
- Sie fördert selbst gesteuertes Lernen und verbessert die Eingangsqualifikation für die Berufsausbildung.
Durch Förderunterricht in den berufsübergreifenden, allgemeinen Fächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) und berufsbezogenen Fächern sollen die Unterschiede in der schulischen Vorbildung und der beruflichen Kompetenz aufgearbeitet werden.
Dauer:
Der Bildungsgang dauert 1 Jahr und schließt mit dem Erwerb der beruflichen Grundbildung ab.
Unterrichtsfächer:
| A. Pflichtfächer: | |
| Deutsch/Kommunikation (K) | 80 |
| Fremdsprache (K) | 80 |
| Mathematik (K) | 80 |
| Religion/Ethik (G) | 80 |
| Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G) | 40 |
| Sport | 80 |
| Methodentraining (G) | 80 |
| Berufsbezogener Unterricht (K) | 200 |
| Lernbereiche | |
| Lernbereich 1: Pflege von Säuglingen/Kleinkindern | |
| Lernbereich 2: Pflege von Menschen mit Erkrankungen | |
| Lernbereich 3: Pflege von Menschen mit Behinderungen | |
| Lernbereich 4: Pflege von Menschen im Alter | |
| Fachpraxis (K) | |
| Pflegerische Praxis | 600 |
| B. Wahlpflichtfächer | 80 |
| wahlweise nach den Möglichkeiten der Schule | |
| Berufsbezogenes Fach (G) | (80) |
| Naturwissenschaften (G) | (80) |
| Textverarbeitung (G) | 80 |
| C. Förderunterricht | 120 |
Aufnahmevoraussetzung:In die Berufsfachschule I kann aufgenommen werden, wer das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis hat.
Praktikum:
Der fachpraktische Unterricht kann bis zu 300 Unterrichtsstunden in einem gelenkten Betriebspraktikum organisiert werden.
Der Besuch der Berufsfachschule I, Fachrichtung/Schwerpunkt Gesundheit/Pflege wird als Aufnahmevoraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung der Altenpflegehilfe anerkannt. (Fachschuleschulverordnung – Altenpflegehilfe, § 6 (1) Satz 2 b)
Abschluss:
Wer den Bildungsgang erfolgreich abschließt, erhält ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk: "Mit diesem Abschlusszeugnis wird der Erwerb der beruflichen Grundbildung in der Fachrichtung Gesundheit/Pflege bescheinigt".
In die Berufsfachschule II kann aufgenommen werden, wer im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule I einen Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und in wenigsten zwei der Fächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Mathematik mindestens die Note "befriedigend" erreicht. In den Fächern Berufsbezogenes Fach und Fachpraxis muss mindestens die Note "ausreichend" erreicht werden.
- Anmeldungen:
Die Anmeldungen erbitten wir bis spätestens 1. März mit dem entsprechenden Aufnahmeantrag.


