Restaurant­fach­mann/ -frau

Restaurantfachleute begrüßen die Gäste, geben Ge­tränke- und Speise­empfehlungen, nehmen Bestel­lungen ent­gegen, servieren die Speisen und Getränke, erstellen die Rech­nung und kassieren. Neben der Kunden- und Service­orient­ierung wird daher von den Restaurant­fach­leuten eine ausge­prägte Merk- und Rechen­fähig­keit sowie eine gute körper­liche Kon­stitution gefordert.

Die Ausbildung dauert regulär 3 Jahre. Bei Vor­liegen be­stimmter Voraus­setzungen kann die Aus­bildungs­zeit auf 2 ½ Jahre oder 2 Jahre ver­kürzt werden.

Bei Abschluss der Ausbildung kann unter Um­ständen der Quali­fizierte Sekundar­abschluss I erworben werden.

Dauer: 3 Jahre

Form: Teilzeit

Typ: Pflichtschule

Voraussetzung

  • Berufsreife

Fachrichtung

  • Gastronomie

Abschluss

  • Qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Mittlerer Schulabschluss)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung

Übergänge Schulform

  • Berufsoberschule 1 (BOS1)
  • Berufsoberschule 2 (BOS2)
  • Duale Berufsoberschule (dBOS)

Besondere Voraussetzungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Berufsreife (Hauptschulabschluss) oder mittlerem Bildungsabschluss ein.

Restaurantfachmann

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